Unsere sonstigen
Maßnahmen


Maßnahme nach § 48 SGB III





BRAFO - Berufswahl Richtig Angehen Frühzeitig Orientieren

Das Projekt „BRAFO – Berufswahl Richtig Angehen Frühzeitig Orientieren“ wird durch das Land Sachsen-Anhalt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Zur Zielgruppe gehören Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 7 (Strukturelement I), 8 (Strukturelement II) und 9 (Strukturelement IV) der Sekundarstufe 1. Dies sind Sekundarschulen, integrierte und kooperative Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderschulen Lernbehinderte. Das Projekt „BRAFO – Berufswahl Richtig Angehen Frühzeitig Orientieren“ dient der Erprobung von berufstypischen Tätigkeiten und teilt sich in folgende Lebenswelten und darin enthaltene Tätigkeitsfelder auf:


Die Technische Ausbildungszentrum GmbH führt das Projekt an den Standorten Naumburg und Weißenfels durch.

Ansprechpartner:
Frau Söll und Herr Drott
E-Mail: info@taz-weissenfels.de
Telefon: 03443 / 20 37 30

Regionale Arbeitsfabrik

Zielgruppe:

Zugewiesen werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die ohne weitere berufliche Qualifizierung für eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt in Frage kommen.

Ziel:

Ziel is die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt (vorzugsweise regional) und Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses durch soziale Begleitung und Betreuung bis zu 3 Monate nach Beschäftigungsaufnahme.

Alltagsbegleitung und Integration

Zielgruppe:

Jugendliche, junge Erwachsene unter 25 Jahren, langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Leistungsbezieher mit Migrationshintergrund, Arbeitslose mit Suchtmittelgefährdung sowie Bewerber mit sozialen Benachteiligungen die

  • vielfältige und schwerwiegende Hemmnisse insbesondere im Bereich Motivation und Einstellungen, Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen aufweisen und auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung bzw. Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu motivieren und schrittweise heranzuführen.
  • über keine berufliche Erstausbildung verfügen oder keinen verwertbaren beruflichen Abschluss vorweisen
  • wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können.
Teilnehmer sind weiterhin erwerbsfähige Leistungsberechtigte ohne fachspezifische Kenntnisse, die eine Berufseignung durch die Teilnahme an der Maßnahme erhalten sollen.


Inhalte:

Die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll im Maßnahmenverlauf vorrangig durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeiten sowie die Einbindung der Teilnehmer in projektbezogenes Arbeiten erreicht werden.

Unter einem Projekt in diesem Sinne werden Ansätze verstanden, die im Rahmen einer in sich geschlossenen Aufgaben-/ Themenstellung ganzheitlich die Förderung der Schlüsselqualifikationen, das Kennenlernen praktischer Tätigkeiten sowie die Vermittlung theoretischer Inhalte und die Aufarbeitung schulischer Defizite ermöglichen.

Ergänzend anzubieten sind weitere Fördereinheiten.

Orientierungs und Förderzentrum Migranten

Zielgruppe:

  • Erwerbsfähige, aktuell noch marktferne, Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund und individuellem Unterstützungsbedarf, die über einen Mindeststandard an deutschen Sprachkenntnisse, keine abgeschlossene bzw. eine nicht mehr verwertbare oder nicht anerkannte Ausbildung verfügen.
  • die über eine Tagesstruktur verfügen, jedoch vielfältige Hemmnisse aufweisen, insbesondere in den Bereichen Motivation, Einstellungen, gesundheitliche Einschränkungen, Sprachkenntnisse, Schlüsselqualifikationen, soziale Kompetenzen
  • die voraussichtlich innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert werden oder in Umschulung/berufliche Qualifizierung einmünden können und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können.


Inhalte:

Die Maßnahme umfasst alle Aktivitäten, mit denen ein Integrationsfortschritt der Teilnehmer erreicht werden kann bzw. die eine berufliche Eingliederung herbeiführen. Die Maßnahme beinhaltet in der Eingangs- und Profilingphase ein ganzheitliches Profiling. Bei der Durchführung des Auftrages hat der Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III zu beachten. Im Rahmen des ganzheitlichen Ansatzes ist auf die Beseitigung spezifischer, individueller Integrationshemmnisse hinzuwirken. Die Handlungsansätze müssen daher auf diesbezüglich typische Hemmnisse ausgerichtet sein. Näheres wird nach Zuschlagserteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich geregelt.

Die Maßnahme beinhaltet folgende Phasen:
  • Eingangs- und Profilingphase
  • Handlungsphase
  • Diese werden durch eine sozialpädagogische Begleitung ergänzt.

    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

    Zielgruppe:

    Zur Zielgruppe gehören junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die jungen Menschen müssen zudem grundsätzlich eine Berufsausbildung anstreben. Nur wenn dies wegen in der Person liegenden Gründen nicht möglich ist, kann eine Zuweisung zur Förderung einer Beschäftigungsaufnahme erfolgen.

    Zur Zielgruppe zählen insbesondere junge Menschen,

    • die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder
    • denen die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen ist und deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden sollen (Steigerung der Vermittelbarkeit).
    Darunter fallen auch junge Menschen mit komplexem Förderbedarf,
    • bei denen vor Maßnahmebeginn zwar keine eindeutige positive Prognose zur Herstellung der Ausbildungsreife vorliegt, die Aufnahme einer Ausbildung aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist und die vor Maßnahmebeginn ausreichend motiviert und stabilisiert sind, um eine regelmäßige Teilnahme sicherzustellen.


    Inhalte:

    Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es,
    • den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich dadurch im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen,
    • den Teilnehmern die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (ggf. auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichwertigen Schulabschlusses) oder - sofern dies (noch) nicht möglich ist - für die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln und
    • die Teilnehmer möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt einzugliedern.

    Berufsausbildung in Ausserbetrieblichen Einrichtungen

    Zielgruppe:

    Zur Zielgruppe gehören - unabhängig von der erreichten Schulbildung - junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

    Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründen auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind. Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in die betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berfusausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Junge Menschen mit Behinderung, die nicht auf besondere Leistungen (§ 177 SGB III) angewiesen sind, können gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

    Inhalte:

    Die Ausbildung erfolgt nach den aktuell gültigen Ausbildungsordnungen bzw. -regelungen und deren Ausbildungsrahmenplänen.

    Die Ausbildung umfasst zusätzlich:
    • Zielgruppengerechte Methodik und Didaktik
    • Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen
    • Stütz- und Förderunterricht
    • Sozialpädagogische Betreuung
    • Einbindung des Auftragnehmers in die regionalen Netzwerke
    • Eingliederung
    • Umsetzung der Ausbildung unter Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Besonderheiten
    • Qualitätssicherung

    Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende Kompetenzen hat eine große Bedeutung, um die Teilnehmer auf die wachsenden Anforderungen z.B. im Bereich der Selbstorganisation und Problemlösung in der Arbeitswelt vorzubereiten. Die Entwicklung von Kompetenzen im Rahmen einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung stellt eine Querschnittsaufgabe dar und ist während der gesamten Maßnahme gezielt zu fördern.

    Insbesondere sollen gefördert werden:
    • Persönliche Kompetenzen (z.B. Motivation, Leistungsfähigkeit, Selbsteinschätzung, Sicherheit, Offenheit, Wertehaltung, Empathie
    • Soziale Kompetenzen (z.B. Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit, Konflikfähigkeit)
    • Methodische Kompetenzen (z.B. Problemlösung, Arbeitsorganisation, Lernfähigkeit, Einordnung und Bewertung von Wissen)