Das Projekt „BRAFO – Berufswahl Richtig Angehen Frühzeitig Orientieren“ wird durch das Land Sachsen-Anhalt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
und durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Zur Zielgruppe gehören Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 7 (Strukturelement I), 8 (Strukturelement II) und 9 (Strukturelement IV) der Sekundarstufe 1.
Dies sind Sekundarschulen, integrierte und kooperative Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderschulen Lernbehinderte.
Das Projekt „BRAFO – Berufswahl Richtig Angehen Frühzeitig Orientieren“ dient der Erprobung von berufstypischen Tätigkeiten und teilt sich in folgende Lebenswelten
und darin enthaltene Tätigkeitsfelder auf:
Zugewiesen werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die ohne weitere berufliche Qualifizierung für eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt in Frage kommen.
Jugendliche, junge Erwachsene unter 25 Jahren, langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Leistungsbezieher mit Migrationshintergrund, Arbeitslose mit Suchtmittelgefährdung sowie Bewerber mit sozialen Benachteiligungen die
Zur Zielgruppe gehören junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die jungen Menschen müssen zudem grundsätzlich eine Berufsausbildung anstreben.
Nur wenn dies wegen in der Person liegenden Gründen nicht möglich ist, kann eine Zuweisung zur Förderung einer Beschäftigungsaufnahme erfolgen.
Zur Zielgruppe zählen insbesondere junge Menschen,
Zur Zielgruppe gehören - unabhängig von der erreichten Schulbildung - junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.
Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründen auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind.
Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in die betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berfusausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Junge Menschen mit Behinderung, die nicht auf besondere Leistungen (§ 177 SGB III) angewiesen sind, können gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.